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Was gehört zum Hausmeisterservice für Hausverwaltungen?

Zum Hausmeisterservice für Hausverwaltungen gehören die regelmäßige Begehung des Objekts, kleine Reparaturen, die Koordination von Handwerkern und auf Wunsch Reinigung, Grünpflege und Winterdienst. Laufende Objektbetreuung kostet im Richtwert 130–240 € je Monat, bezogen auf eine Wohnanlage mit sechs Einheiten.

Welche Aufgaben übernimmt ein Hausmeisterservice im Mehrfamilienhaus?

Bei einer festen Begehung fallen die lose Dachrinne, der verstopfte Hofablauf und die defekte Außenleuchte auf, bevor daraus ein Schaden oder eine Gefahrenstelle wird. Der Hausmeisterservice meldet, was auffällt, und erledigt, was ohne Fachbetrieb möglich ist. Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter ohne Wohnsitz vor Ort ersetzt das die Fahrt zum Objekt.

Typische Bausteine sind die folgenden Aufgaben. Welche davon in einem Vertrag stehen, legt das Leistungsverzeichnis des jeweiligen Objekts fest. Wie eine betreute Anlage aussieht, zeigt die Außenanlage einer Wohnanlage in der Galerie.

Wie oft und zu welchem Preis das Treppenhaus gereinigt wird, steht im Ratgeber Treppenhaus reinigen: Wie oft?; was die Reinigung je Gang kostet und wie sie auf die Mieter umgelegt wird, beantwortet der Ratgeber Treppenhausreinigung: Kosten im Mehrfamilienhaus.

Fehlt bei einer Reparatur ein kleines Kunststoffteil, das es nicht mehr zu kaufen gibt, erklärt die Seite Ersatzteile per 3D-Druck, was sich nachbauen lässt und was nicht.

  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objekts
  • Meldung und Behebung von Schäden, soweit ohne Fachbetrieb möglich
  • Koordination von Handwerkern
  • Mieterbetreuung vor Ort
  • Auf Wunsch Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst über denselben Ansprechpartner

Was ist der Unterschied zwischen Hausmeisterservice und Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung ist für das Kaufmännische und Rechtliche zuständig: Mietverträge, Betriebskostenabrechnung, Eigentümerversammlung, Beauftragung und Bezahlung von Dienstleistern. Der Hausmeisterservice ist für das Praktische zuständig: Er ist vor Ort, sieht den Zustand des Gebäudes und erledigt die kleinen Arbeiten.

Für beide Seiten ist die Trennung ein Vorteil. Die Verwaltung bekommt einen festen Ansprechpartner, der das Objekt kennt, und muss nicht für jede Kleinigkeit einen Fachbetrieb beauftragen. Der Hausmeisterservice kann sich auf Arbeiten konzentrieren, die er tatsächlich ausführen darf.

Welche Hausmeisterkosten darf eine Verwaltung auf Mieter umlegen?

Welche Kosten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gemeinsam mit dem Mietvertrag. Nach § 2 Nr. 14 BetrKV zählen die Kosten des Hauswarts dazu, ebenso nach § 2 Nr. 9 die Kosten der Gebäudereinigung und nach Nr. 10 die der Gartenpflege. Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung gehören nach § 1 Abs. 2 BetrKV ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten.

Praktisch heißt das: Wer einen Hausmeisterservice beauftragt, sollte Reinigung und Gartenpflege getrennt von Reparaturen abrechnen lassen. Dann ist jeder Posten einer Position der Betriebskostenabrechnung zuzuordnen. Im Einzelfall entscheidet der Mietvertrag; im Zweifel klärt es die Verwaltung mit rechtlichem Rat.

Quellen: § 1 BetrKV (gesetze-im-internet.de), § 2 BetrKV (gesetze-im-internet.de)

Wie wird ein Hausmeisterservice abgerechnet und was kostet er?

Abgerechnet wird bei laufender Betreuung monatlich, sonst nach Arbeitszeit. Der Stundensatz gilt für die Arbeitszeit, Material wird nach Aufwand berechnet, und einmalige Aufträge beginnen ab 90 €. Die Betreuung wird nach der Zahl der Einheiten gerechnet: Für sechs Wohneinheiten nennt der Rechner 130 bis 240 € im Monat, für zwölf Einheiten 200 bis 370 €.

Richtpreise zu: Wie wird ein Hausmeisterservice abgerechnet und was kostet er?
LeistungRichtpreisEinheit
Hausmeisterservice und KleinreparaturenArbeitszeit; Material nach Aufwand; einmalige Aufträge ab 90 € 38–52 € je Stunde
Laufende ObjektbetreuungWohnanlage mit sechs Einheiten; Grundbetrag zuzüglich Betrag je Einheit 130–240 € je Monat

Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Wie läuft der Einstieg für ein neues Objekt ab?

Am Anfang steht eine Anfrage mit den Eckdaten des Objekts: Zahl der Einheiten, gewünschte Leistungen und Ort. Die Rückmeldung kommt innerhalb von 24 Stunden, bei größeren Aufträgen folgt ein kurzer Besuch vor Ort, der nichts kostet. Danach gibt es ein verbindliches Angebot, und erst dann wird entschieden.

Sinnvoll ist, vor dem ersten Einsatz schriftlich festzuhalten, welche Flächen in welchem Rhythmus betreut werden. Dann muss später niemand raten, was vereinbart war, und die Abrechnung lässt sich Posten für Posten nachvollziehen.

Wann lohnt sich ein fester Hausmeisterservice statt einzelner Aufträge?

Ein fester Vertrag lohnt sich, wo dieselben Arbeiten in regelmäßigen Abständen anfallen: Begehung, Treppenhausreinigung, Pflege der Außenanlagen, Winterdienst. Der monatliche Betrag ist dann planbar, und das Objekt wird nicht erst dann angesehen, wenn jemand einen Mangel meldet. Einzelne Arbeiten, die selten vorkommen, etwa eine Reparatur oder eine Montage, werden besser nach Arbeitszeit beauftragt.

Die Zahl der Wohneinheiten gibt den Takt vor: Je größer die Anlage, desto eher rechnet sich die laufende Betreuung. Bei wenigen Einheiten genügt oft ein kombinierter Auftrag aus Treppenhausreinigung und Winterdienst, den man später um weitere Aufgaben ergänzen kann. Beides lässt sich verbinden: die regelmäßigen Arbeiten im Vertrag, seltene Einsätze nach Arbeitszeit. Ob ein Vertrag passt, zeigt sich meist erst bei einer Begehung des Objekts.

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Häufige Fragen

In welchem Gebiet arbeiten Sie?

Unser Hauptgebiet ist Grasellenbach und der umliegende Odenwald mit Wald-Michelbach, Fürth, Mörlenbach, Rimbach, Lindenfels und Erbach mit seinen Ortsteilen, dazu Beerfelden, Reichelsheim und Mühltal. Auch an der Bergstraße rund um Heppenheim, Bensheim und Weinheim sind wir regelmäßig unterwegs. Für Aufträge außerhalb sprechen Sie uns einfach an.

Wer haftet, wenn ein Hausmeister einen Schaden übersieht?

Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Wer einen Dienst beauftragt, bleibt für die Kontrolle verantwortlich: Aufgaben lassen sich übertragen, die Pflicht, sich zu überzeugen, dass sie erledigt werden, bleibt beim Eigentümer oder der Verwaltung.

Können einzelne Leistungen auch ohne Vertrag beauftragt werden?

Ja. Einzelne Arbeiten werden nach Arbeitszeit abgerechnet. Ein Vertrag lohnt sich dort, wo die Arbeit regelmäßig anfällt, etwa bei Treppenhausreinigung oder Winterdienst.

Wo steht das Angebot für Hausverwaltungen im Überblick?

Auf der Seite für Hausverwaltungen und Vermieter stehen die Leistungen mit Richtpreisen in einer Tabelle, dazu der Weg zur Anfrage für ein Objekt.

Sebastian Flügel, Inhaber von HG Flügel Haus & Gebäudeservice

Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach

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