Welche Winterdienst-Pflichten haben Eigentümer und Vermieter?
Eigentümer sind für die Verkehrssicherheit ihres Grundstücks verantwortlich: Gehwege und Zugänge müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden, Einzelheiten regelt die Satzung der Gemeinde. Ein Saisonvertrag von Oktober bis April kostet im Richtwert 530–900 € je Saison.
Wer muss beim Winterdienst auf dem Privatgrundstück räumen und streuen?
Auf dem Privatgrundstück trifft die Pflicht zuerst den Eigentümer. Als Grundstückseigentümer oder -verwalter trägt man die Verkehrssicherungspflicht, und wer sie verletzt, haftet für Schäden nach § 823 BGB. Die Satzung der Gemeinde überträgt die Pflicht für den angrenzenden Gehweg in der Regel auf die Anlieger, also auf die Eigentümer der Grundstücke an der Straße.
Im Mietshaus kann der Vermieter die Pflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen. Dabei bleibt eine Restpflicht zur Kontrolle bestehen: Wer beauftragt, muss sich nicht täglich kümmern, aber wissen, dass der Dienst tatsächlich läuft. Für mehrere Objekte gibt es den Winterdienst im Saisonvertrag für Verwaltungen.
Quelle: § 823 BGB (gesetze-im-internet.de)
Wann und wie oft muss geräumt werden?
Wann geräumt sein muss, regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Üblich ist der frühe Morgen an Werktagen und ein späterer Beginn an Sonn- und Feiertagen, jeweils bis in die Abendstunden. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden; ein einmaliger Einsatz am Morgen genügt dann nicht.
Die Pflicht ist an die Zumutbarkeit gebunden. Niemand muss rund um die Uhr räumen, aber Zugänge, Hauseingänge, Treppen und Wege zu den Mülltonnen müssen in einer Breite frei sein, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen. Im Odenwald kommt hinzu, dass auf den Höhen früher Schnee fällt und länger liegen bleibt als im Tal.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten es, weil es Bäume, Böden und Pfoten angreift und in Fugen und Beton zieht. Sand und Splitt wirken sofort mechanisch und lassen sich im Frühjahr wieder aufnehmen. Auftausalz bleibt in der Regel extremer Glätte vorbehalten, wo die Satzung es zulässt.
Gefährlich wird es dort, wo Tauwasser über Nacht erneut gefriert: an Stufen, Rampen und unter Dachrinnen. Diese Stellen verdienen bei jedem Einsatz einen eigenen Blick.
Was passiert bei einem Sturz auf dem Gehweg?
Stürzt jemand auf ungeräumtem Weg, kann der Pflichtige auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Verhandelt wird solch ein Fall oft Monate später, und dann zählt, was sich belegen lässt: wann geräumt wurde, wann gestreut wurde und womit.
Für diesen Fall führt ein Winterdienst auf Wunsch einen Räumnachweis. Er hält Zeitpunkt und Art der Einsätze fest und ist im Streitfall die Grundlage, auf der sich die eigene Sorgfalt belegen lässt.
Was kostet ein Winterdienst im Saisonvertrag oder je Einsatz?
Für eine übliche Einfahrt mit Gehweg von rund 80 Quadratmetern nennt der Rechner im Saisonvertrag von Oktober bis April 530 bis 900 € für die gesamte Saison, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Ein einzelner Räumeinsatz auf derselben Fläche kostet 60 bis 120 €.
Rechnet man mit den Mittelwerten beider Spannen, wird der Saisonvertrag bei etwa acht Einsätzen in der Saison günstiger als die Einzelabrechnung. In einem schneearmen Winter kann die Einzelabrechnung billiger sein, im Odenwald mit seinen Höhenlagen lohnt sich der Saisonvertrag oft, weil der Betrag auch bei viel Schnee gleich bleibt. Streugut und Räumnachweis kommen auf Wunsch zusätzlich.
| Leistung | Richtpreis | Einheit |
|---|---|---|
| Saisonvertrag Oktober bis Aprilübliche Einfahrt mit Gehweg (rund 80 m²), unabhängig von der Zahl der Einsätze; Streugut und Räumnachweis auf Wunsch zuzüglich | 530–900 € | je Saison |
| Einzelner Räumeinsatzdieselbe Fläche, einzeln abgerechnet | 60–120 € | je Einsatz |
Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Von wann bis wann geht die Winterdienst-Saison?
Der Saisonvertrag läuft von Oktober bis April. Wann geräumt sein muss, früh am Morgen werktags und später an Sonn- und Feiertagen, regelt die Satzung der Gemeinde. Für eine Einfahrt mit Gehweg von rund 80 Quadratmetern liegt der Saisonvertrag bei 530 bis 900 €, ein einzelner Räumeinsatz bei 60 bis 120 €.
Beauftragt wird möglichst vor dem ersten Frost. Wer im Herbst abschließt, ist ab dem ersten Schnee abgesichert, statt in der ersten Frostnacht nach einem Dienstleister zu suchen. Mehrere Objekte lassen sich in einem Vertrag zusammenfassen. Was ein Saisonvertrag oder ein einzelner Räumeinsatz kostet, steht im Kostenratgeber.
Was gilt bei Eisregen und überfrierender Nässe?
Bei Eisregen oder überfrierender Nässe entsteht die Glätte innerhalb weniger Minuten, und die Streupflicht greift, sobald sie sich bildet. Der erste Einsatz gehört deshalb möglichst früh, die Kontrolle danach mehrfach, solange die Witterung anhält. Zu Stellen mit besonderem Risiko zählen Treppen, Rampen, Hauseingänge und Wege, die im Schatten liegen.
Wer das Streuen selbst organisiert, hält Sand oder Splitt bereit, bevor der Frost kommt. Wer es abgibt, spricht mit dem Dienst ab, ab welcher Wetterlage er auch außerhalb der üblichen Zeiten tätig wird.
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Häufige Fragen
Was kostet ein Winterdienst?
Ein Saisonvertrag von Oktober bis April kostet für eine übliche Einfahrt mit Gehweg meist 530–900 € – unabhängig davon, wie oft es schneit. Der Betrag steht vorab fest. Alternativ rechnen wir einzelne Räumeinsätze ab.
Kann der Vermieter die Räumpflicht auf Mieter übertragen?
Ja, über Mietvertrag oder Hausordnung. Die Pflicht zur Kontrolle bleibt aber beim Vermieter: Er muss sich überzeugen, dass geräumt und gestreut wird.
Wer haftet, wenn trotz Winterdienst ein Unfall passiert?
Das hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Wer einen Dienst beauftragt, bleibt zur Kontrolle verpflichtet und sollte sich vom Dienst belegen lassen, wann geräumt und gestreut wurde.
Wo steht, wann geräumt sein muss?
In der Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung der Gemeinde. Dort stehen Zeiten, Breiten und erlaubte Streumittel.
Zur Leistung
Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach
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