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Was kostet ein Winterdienst im Saisonvertrag und bei Einzelabrechnung?

Ein Saisonvertrag von Oktober bis April kostet bei HG Flügel Haus & Gebäudeservice im Richtwert 530–900 € je Saison, ein einzelner Räumeinsatz 60–120 € je Einsatz, jeweils für eine übliche Einfahrt mit Gehweg und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei etwa sieben bis acht Einsätzen in der Saison gleichen sich beide Abrechnungsarten aus.

Wie unterscheiden sich Saisonvertrag und Einzelabrechnung?

Für den Winterdienst gibt es zwei Abrechnungsarten. Der Saisonvertrag ist eine Pauschale für die gesamte Wintersaison von Oktober bis April: Sie zahlen einen festen Betrag, ganz gleich, wie oft es schneit. Bei der Einzelabrechnung zahlen Sie jeden Räumeinsatz für sich, also nur dann, wenn tatsächlich geräumt wurde.

Die folgende Tabelle zeigt die Richtwerte für eine übliche Einfahrt mit Gehweg von rund 80 Quadratmetern. Sie gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind unverbindlich; Streugut und Räumnachweis sind darin nicht enthalten und kommen auf Wunsch dazu.

Richtpreise zu: Wie unterscheiden sich Saisonvertrag und Einzelabrechnung?
LeistungRichtpreisEinheit
Saisonvertrag Oktober bis Aprilübliche Einfahrt mit Gehweg (rund 80 m²), unabhängig von der Zahl der Einsätze; Streugut und Räumnachweis auf Wunsch zuzüglich 530–900 € je Saison
Einzelner Räumeinsatzdieselbe Fläche, einzeln abgerechnet 60–120 € je Einsatz

Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Ab wie vielen Einsätzen lohnt sich der Saisonvertrag?

Rechnet man mit den Mittelwerten beider Spannen, liegt die Grenze bei den Beispielflächen dieser Seite zwischen sieben und acht Einsätzen. Wer in einer Saison seltener räumen lassen muss, fährt mit der Einzelabrechnung günstiger; wer häufiger räumen lassen muss, mit der Pauschale.

Wie viele Einsätze ein Winter braucht, weiß vorher niemand. Ein milder Winter macht die Einzelabrechnung billiger, ein langer Winter mit häufigem Schneefall die Pauschale. Dazu kommt ein Vorteil, der sich nicht in Euro ausdrücken lässt: Der Saisonvertrag steht fest im Budget, und niemand muss bei jedem Schneefall erneut entscheiden, ob geräumt wird.

Wie wirkt sich die Fläche auf den Preis aus?

Die Fläche ist die wichtigste Größe. Für 80 Quadratmeter nennt der Rechner im Saisonvertrag 530 bis 900 €, für 150 Quadratmeter 710 bis 1.240 € und für 300 Quadratmeter 1.100 bis 1.960 €. Der Preis wächst also langsamer als die Fläche, weil er sich aus einem Grundbetrag und einem Betrag je Quadratmeter zusammensetzt.

Bei der Einzelabrechnung ist es genauso: Ein Räumeinsatz kostet bei 80 Quadratmetern 60 bis 120 €, bei 150 Quadratmetern 90 bis 160 € und bei 300 Quadratmetern 140 bis 270 €. Zur Fläche zählt alles, was frei sein muss: Einfahrt, Gehweg, Zugang zum Haus, Treppen und der Weg zu den Mülltonnen.

Was kosten Streugut und Räumnachweis zusätzlich?

Beides ist im Richtwert nicht enthalten und lässt sich im Rechner dazuwählen. Streugut, also Sand, Splitt oder Auftaumittel, erhöht den Preis des Saisonvertrags bei 80 Quadratmetern von 530 bis 900 € auf 580 bis 1.070 €. Der Räumnachweis, eine Dokumentation für Haftungsfragen, führt zu 560 bis 970 €; beides zusammen ergibt 610 bis 1.140 €.

Bei der Einzelabrechnung steigt der Preis je Einsatz entsprechend: Mit Streugut nennt der Rechner 70 bis 140 €, mit Räumnachweis 90 bis 190 €. Ob der Nachweis sich lohnt, hängt vom Objekt ab; wer ihn braucht, sollte ihn gleich in den Vertrag schreiben lassen.

Wer trägt die Kosten des Winterdienstes im Mietshaus?

Ob ein Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen darf, entscheidet zuerst der Mietvertrag: Betriebskosten sind nur umlagefähig, wenn der Vertrag sie vereinbart. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt in § 2 Nr. 8 die Kosten der Straßenreinigung und rechnet dazu auch die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen. Der Winterdienst auf dem eigenen Grundstück wird in der Praxis dieser Position zugeordnet.

Für mehrere Objekte unter einer Verwaltung gibt es den Winterdienst im Saisonvertrag für Verwaltungen. Für die Abrechnung ist ein Saisonvertrag bequem, denn er ergibt einen einzigen Posten, der sich ohne Aufteilung nach Einsätzen belegen lässt. Einzelne Rechnungen müssen dagegen am Ende zusammengezählt werden. Im Zweifel klärt die Verwaltung die Einordnung mit rechtlichem Rat.

Quelle: § 2 BetrKV (gesetze-im-internet.de)

Was sollte in einem Angebot für den Winterdienst stehen?

Ein Angebot ist nur vergleichbar, wenn es dieselben Punkte nennt. Diese Angaben gehören hinein:

  • Welche Flächen geräumt werden: Einfahrt, Gehweg, Zugang, Treppen, Stellplätze
  • Der Zeitraum, beim Saisonvertrag von Oktober bis April
  • Pauschale für die Saison oder Abrechnung je Einsatz
  • Ob Streugut im Preis enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird
  • Ob ein Räumnachweis geführt wird
  • Ob der Preis die Mehrwertsteuer enthält

Fehlt einer dieser Punkte, lohnt die Nachfrage, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Wie kommt man zu einem verbindlichen Preis für das eigene Grundstück?

Der kürzeste Weg ist das Richtangebot: Leistung Winterdienst wählen, Fläche und Modell angeben, Spanne ansehen, in etwa zwei Minuten. Die Rückmeldung kommt innerhalb von 24 Stunden. Bei größeren Flächen folgt ein kurzer Besuch vor Ort, der nichts kostet, danach ein verbindliches Angebot. Erst dann wird entschieden.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Winterdienst?

Ein Saisonvertrag von Oktober bis April kostet für eine übliche Einfahrt mit Gehweg meist 530–900 € – unabhängig davon, wie oft es schneit. Der Betrag steht vorab fest. Alternativ rechnen wir einzelne Räumeinsätze ab.

Ist das Richtangebot verbindlich?

Nein. Das Richtangebot ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und kostet nichts. Ein verbindliches Angebot können wir erst nennen, wenn wir das Objekt kennen – der tatsächliche Aufwand hängt oft von Details ab, die sich online nicht abfragen lassen.

Zahle ich im Saisonvertrag auch, wenn es kaum schneit?

Ja. Der Saisonvertrag ist eine Pauschale für die gesamte Saison von Oktober bis April und gilt unabhängig von der Zahl der Einsätze. Dafür sind die Kosten vorher bekannt.

Ist Streugut im Preis enthalten?

Nicht automatisch. Streugut und Räumnachweis kommen auf Wunsch zusätzlich dazu; im Richtangebot lassen sich beide dazuwählen.

Sebastian Flügel, Inhaber von HG Flügel Haus & Gebäudeservice

Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach

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