Winterdienst & Räumdienst
Winterdienst

Winterdienst & Räumdienst in Grasellenbach & im Odenwald

Sicher durch den Winter – pünktlich, zuverlässig und ohne Sorgen.

Voll versichert
Mo–Sa 07–17 Uhr
Grasellenbach & Umgebung
Direkt anrufen: 0160 8168007

Flügel Haus & Gebäudeservice übernimmt den Winterdienst in Grasellenbach und im Odenwald – Räumen und Streuen von Oktober bis April, auf Wunsch im Saisonvertrag. Schnee und Eis sind dabei nicht nur lästig, sie sind ein Sicherheitsrisiko: Als Grundstückseigentümer oder -verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht, und die geben Sie mit einem Vertrag verlässlich ab. Der Odenwald ist dabei kein einfaches Winterrevier: Auf den Höhen um Grasellenbach fällt Schnee früher, bleibt länger liegen und gefriert nachts wieder an, wenn es in Heppenheim oder Weinheim längst geregnet hat. Wir planen die Touren so, dass Eingänge und Zufahrten am Morgen frei sind, und rücken bei anhaltendem Schneefall mehrfach aus.

Winterdienst in Grasellenbach & im Odenwald

Schneeräumung

Schon früh morgens sind wir im Einsatz, damit Gehwege, Einfahrten und Parkplätze frei und sicher begehbar sind – noch bevor der Tag beginnt. Wir räumen Schnee schnell und gründlich, damit Ihre Mieter, Kunden und Besucher sicher ankommen. Wann geräumt sein muss, regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde; üblich ist der frühe Morgen an Werktagen und ein späterer Beginn an Sonn- und Feiertagen, jeweils bis in die Abendstunden. In den Höhenlagen des Odenwalds fällt Schnee dabei oft, wenn es im Tal nur regnet – wer hier plant, plant für mehr Einsätze als der Wetterbericht der nächsten Stadt vermuten lässt.

  • Gehwege & Eingangsbereiche
  • Parkplätze & Einfahrten
  • Treppenstufen & Rampen
  • Betriebsgelände & Firmenareale

Streu- & Glättebekämpfung

Nicht immer liegt Schnee – oft genug ist es glatter Frost, der gefährlicher ist. Wir streuen präventiv und bei Bedarf mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt) oder bei extremer Glätte mit umweltgerechten Auftaumitteln. Die Reihenfolge ist kein Zufall: Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten es, weil es Bäume, Böden und Pfoten angreift und in Fugen und Beton zieht. Splitt und Sand wirken sofort mechanisch und lassen sich im Frühjahr wieder aufnehmen. Gefährlich wird es vor allem dort, wo Tauwasser über Nacht erneut gefriert – an Stufen, Rampen und unter Dachrinnen; diese Stellen sehen wir uns bei jedem Einsatz gesondert an.

  • Abstumpfende Mittel (Sand, Splitt)
  • Auftausalz bei extremer Glätte
  • Präventives Streuen bei Frost
  • Dokumentation für Haftungsfragen

Verkehrssicherungspflicht

Als Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu sichern. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, haften Sie persönlich. Mit unserem Winterdienst delegieren Sie diese Verantwortung an Profis. Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen. Erstens bleibt eine Restpflicht zur Kontrolle bestehen: Wer beauftragt, muss sich nicht täglich kümmern, aber wissen, dass der Dienst tatsächlich läuft. Zweitens zählt im Streitfall, was sich belegen lässt – ein Sturz auf dem Gehweg wird Monate später verhandelt, und dann geht es um die Frage, wann geräumt und gestreut wurde. Genau dafür führen wir auf Wunsch einen Räumnachweis.

  • Dokumentierter Räumnachweis
  • Haftungsübernahme durch uns
  • Ansprechbar rund um die Uhr
  • Notfalldienst bei starkem Schneefall

Saisonvertrag & Dauerpflege

Für planbare Kosten und maximale Sicherheit empfehlen wir einen Saisonvertrag. Sie zahlen einen festen Betrag für die gesamte Wintersaison – egal wie oft es schneit oder friert. Der Vertrag läuft von Oktober bis April, also über die Monate, in denen Nachtfrost zu erwarten ist. Für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte ist das die ruhigere Lösung, weil die Kosten in die Nebenkostenplanung passen und im Januar niemand nachrechnen muss, ob sich ein weiterer Einsatz lohnt. Wer nur eine kleine Fläche hat oder selten auswärts ist, fährt mit einzelnen Einsätzen unter Umständen günstiger – welche Variante zu Ihnen passt, rechnen wir vorher gemeinsam durch.

  • Saisonvertrag (Oktober bis April)
  • Fester Preis, keine Überraschungen
  • Mehrere Objekte auf einmal möglich
  • Prioritärer Einsatz bei Extremwetter

Richtpreise für Winterdienst

  • Saisonvertrag Oktober bis April übliche Einfahrt mit Gehweg (rund 80 m²), unabhängig von der Zahl der Einsätze
    530–900 € je Saison
  • Einzelner Räumeinsatz dieselbe Fläche, einzeln abgerechnet
    60–120 € je Einsatz

Richtwerte aus abgeschlossenen Aufträgen, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und unverbindlich. Was Ihr Objekt kostet, hängt von Fläche, Zustand und Anfahrt ab – der Rechner nennt Ihnen dafür in zwei Minuten eine Spanne.

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Ihre Vorteile
Früh morgens vor Ort
7 Tage die Woche einsatzbereit
Eigene Streufahrzeuge & Geräte
Dokumentierter Räumnachweis
Haftpflichtversichert

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