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Was kostet die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus?

Die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus kostet bei HG Flügel Haus & Gebäudeservice aus Grasellenbach bei drei Etagen im Richtwert 40–70 € je Reinigungsgang; bei wöchentlicher Reinigung nennt der Rechner 40 bis 60 € je Gang. Die Kosten einer beauftragten Reinigung sind nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung Betriebskosten und lassen sich auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Was kostet die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus je Gang?

Gerechnet wird je Reinigungsgang. Für ein Haus mit drei Etagen liegt der Richtwert bei 40–70 € je Reinigungsgang, jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wer wöchentlich reinigen lässt, zahlt nach dem Rechner 40 bis 60 € je Gang und bei monatlicher Reinigung 40 bis 70 € je Gang.

Das sind Richtwerte, keine Festpreise. Ein verbindlicher Preis entsteht erst, wenn das Objekt bekannt ist, bei größeren Aufträgen nach einer Besichtigung. Wer die Zahl für sein eigenes Haus braucht, rechnet sie im Richtangebot in zwei Minuten aus.

Wovon hängt der Preis der Treppenhausreinigung ab?

Der Rechner fragt vier Dinge ab, und genau diese bestimmen die Spanne:

  • die Zahl der Etagen, also die Länge des Weges über Stufen und Podeste
  • der Rhythmus: wöchentlich, alle zwei Wochen, monatlich oder einmalig
  • Fenster im Treppenhaus als Zusatz, der separat berechnet wird
  • Kellerabgänge und Kellerräume als Zusatz, ebenfalls separat

Je regelmäßiger gereinigt wird, desto niedriger fällt der einzelne Gang aus. Bei einer einmaligen Reinigung greift dagegen der Mindestauftragswert 90 €. Was zum Umfang gehört, wird vor dem ersten Einsatz schriftlich festgehalten.

Wie sieht die Rechnung für drei, vier und fünf Etagen aus?

Die Tabelle nennt je Reinigungsgang die Spanne für drei, vier und fünf Etagen in den vier Rhythmen. Sie stammt aus demselben Rechner wie das Richtangebot. Fenster und Keller sind darin nicht enthalten; mit beiden Zusätzen steht bei drei Etagen und wöchentlicher Reinigung 90 bis 190 € im Ergebnis.

Wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden sollte und welcher Rhythmus zu welchem Haus passt, steht im Ratgeber Treppenhaus reinigen: Wie oft?. Dieser Text bleibt bei der Frage, was es kostet und wer es zahlt.

Richtpreise zu: Wie sieht die Rechnung für drei, vier und fünf Etagen aus?
LeistungRichtpreisEinheit
3 Etagen, wöchentlich 40–60 € je Reinigungsgang
3 Etagen, alle zwei Wochen 40–60 € je Reinigungsgang
3 Etagen, monatlich 40–70 € je Reinigungsgang
3 Etagen, einmalig 90–120 € einmalig
4 Etagen, wöchentlich 50–70 € je Reinigungsgang
4 Etagen, alle zwei Wochen 50–80 € je Reinigungsgang
4 Etagen, monatlich 50–80 € je Reinigungsgang
4 Etagen, einmalig 90–130 € einmalig
5 Etagen, wöchentlich 60–80 € je Reinigungsgang
5 Etagen, alle zwei Wochen 60–90 € je Reinigungsgang
5 Etagen, monatlich 60–100 € je Reinigungsgang
5 Etagen, einmalig 90–130 € einmalig

Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Wie viel zahlt die einzelne Partei im Haus?

Die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile gehört zu den Betriebskosten. Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 9 die Säuberung von Zugängen, Fluren, Treppen und Kellern ausdrücklich. Ob der Mieter diese Kosten trägt, hängt davon ab, ob der Mietvertrag es vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB). Ohne eine andere Vereinbarung werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a Abs. 1 BGB).

Der Anteil einer Partei ergibt sich damit aus den Kosten der Reinigung im Abrechnungsjahr und dem Anteil ihrer Wohnung an der gesamten Wohnfläche des Hauses. Die Kosten im Jahr sind der Preis je Gang mal die Zahl der Gänge. Über Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet, und die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB); dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Eine Hausverwaltung findet auf der Seite Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen die Leistung mit Anfrage für mehrere Objekte.

Das ist Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet der Mietvertrag.

Quellen: § 2 BetrKV (gesetze-im-internet.de), § 556 BGB (gesetze-im-internet.de), § 556a BGB (gesetze-im-internet.de)

Wie unterscheiden sich Putzplan der Mieter und Fachbetrieb bei den Kosten?

Ein Putzplan im Wechsel kostet kein Geld auf der Rechnung, aber Zeit und oft Streit darüber, wer wann an der Reihe war. Ein Fachbetrieb mit festem Turnus kostet je Gang einen Betrag, nimmt dafür das Thema aus dem Haus und legt den Umfang schriftlich fest.

Die Verordnung trennt dabei sauber: Beschäftigt ein Eigentümer einen Hauswart, der selbst reinigt, dürfen die Kosten dieser Arbeiten nicht noch einmal als Gebäudereinigung angesetzt werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Wer Hausmeister und Reinigung getrennt vergibt, prüft deshalb, dass keine Leistung doppelt in der Abrechnung steht. Was ein Hausmeisterservice sonst übernimmt, beschreibt der Ratgeber Aufgaben und Abrechnung des Hausmeisterservice.

Wie kommt man zu einem festen Preis für das eigene Haus?

Der schnellste Weg ist das Richtangebot: Leistung Treppenhausreinigung wählen, Etagen und Rhythmus angeben, Fenster und Keller bei Bedarf dazunehmen. Das Ergebnis ist eine Spanne. Danach folgen die Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden und ein verbindliches Angebot.

Welche Reinigungen es sonst gibt und was sie kosten, zeigt die Seite Gebäudereinigung in Grasellenbach und im Odenwald; die Preise für Büro, Grundreinigung und Bauendreinigung erklärt der Ratgeber Bauendreinigung und Gebäudereinigung: Kosten.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Treppenhausreinigung?

Für ein Mehrfamilienhaus mit drei Etagen liegt ein Reinigungsgang meist 40–70 €. Wer wöchentlich reinigen lässt, zahlt pro Einsatz spürbar weniger als bei einer einmaligen Reinigung. Fenster im Treppenhaus und Kellerabgänge rechnen wir separat dazu.

Darf der Vermieter die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag die Betriebskosten auf den Mieter überträgt. Die Reinigung von Zugängen, Fluren und Treppen steht in § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung. Im Einzelfall entscheidet der Mietvertrag.

Nach welchem Schlüssel werden die Reinigungskosten verteilt?

Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, nach dem Anteil der Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB).

Wird der Preis je Gang günstiger, wenn öfter gereinigt wird?

Ja. Wer wöchentlich reinigen lässt, zahlt je Gang weniger als bei monatlicher oder einmaliger Reinigung.

Sebastian Flügel, Inhaber von HG Flügel Haus & Gebäudeservice

Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach

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