Wann darf man Hecken schneiden?
Die Schonzeit (auch Schonfrist) für Hecken, lebende Zäune und Gebüsche beträgt nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sieben Monate: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen sie nicht auf den Stock gesetzt oder abgeschnitten werden. Erlaubt bleibt ein schonender Form- und Pflegeschnitt, der starke Rückschnitt gehört ins Winterhalbjahr. HG Flügel Haus & Gebäudeservice übernimmt den Heckenschnitt in Grasellenbach und im Odenwald, Richtwert 3,50–14 € je laufendem Meter.
Was regelt § 39 BNatSchG für Hecken und Grünschnitt in der Schonzeit?
Die Schonzeit gilt für Gehölze, also für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Wer Grünschnitt plant, prüft deshalb zuerst, ob es um ein solches Gehölz geht und in welchem Monat der Schnitt stattfinden soll.
Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Der Grund ist der Vogelschutz: In dieser Zeit brüten Vögel in Hecken, und ein starker Schnitt zerstört Nester und Lebensraum. Die Regel gilt nach verbreiteter Auslegung auch für Hecken im eigenen Garten.
Zulässig bleiben nach dem Gesetz schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Unabhängig von der Schonzeit schützt das Gesetz außerdem Vogelnester: Ein besetztes Nest darf zu keiner Jahreszeit zerstört werden, das regelt § 44 BNatSchG für besonders geschützte Arten, zu denen alle heimischen Vogelarten zählen. Dieser Nistschutz gilt auch beim Grünschnitt im Garten, solange ein Nest besetzt ist.
Quellen: § 39 BNatSchG (gesetze-im-internet.de), § 44 BNatSchG (gesetze-im-internet.de)
Was ist ein schonender Form- und Pflegeschnitt?
Gemeint ist ein Schnitt, der nur den Zuwachs entfernt, also die frischen Triebe des laufenden Jahres. Wer eine Hecke in Form hält, kürzt diese Triebe ein und lässt das alte Holz unberührt. Ein tiefer Rückschnitt in das alte Holz, ein Auf-den-Stock-Setzen oder das Absägen ganzer Äste ist kein Pflegeschnitt mehr und fällt in die Schonzeit.
Vor jedem Schnitt in der Zeit von März bis September gehört der Blick in die Hecke. Sitzt ein Vogel auf dem Nest oder rufen Jungvögel, wird der Schnitt verschoben. Das verlangt das Gesetz.
Ab wann darf man Hecken auf den Stock setzen?
Hecken dürfen vom 1. Oktober bis Ende Februar auf den Stock gesetzt oder stark zurückgeschnitten werden; vom 1. März bis zum 30. September ist das nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG verboten. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt erlaubt. Der starke Rückschnitt gehört damit in das Winterhalbjahr. Dann sind die Gehölze in der Ruhephase, es brüten keine Vögel, und das Schnittbild ist ohne Laub gut zu überblicken. Der Schnitt sollte an frostfreien Tagen erfolgen, denn bei strengem Frost können die Schnittflächen Schaden nehmen.
Nicht jede Hecke verträgt einen Rückschnitt ins alte Holz. Laubgehölze wie Hainbuche, Liguster oder Weißdorn treiben gut wieder aus; viele Nadelgehölze, etwa Thuja, treiben aus kahlem Holz kaum noch aus. Wer eine Nadelhecke bis ins kahle Holz kürzt, schädigt sie dauerhaft.
Gibt es Ausnahmen von der Schonzeit?
Das Gesetz nennt unter anderem behördlich angeordnete Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit als Ausnahme. Sie sind auch in anderen begründeten Fällen möglich, etwa wenn eine Hecke die Verkehrssicherheit gefährdet oder Sichtbeziehungen an einer Einmündung versperrt. Darüber entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall; wer eine Ausnahme braucht, fragt vor dem Schnitt bei der unteren Naturschutzbehörde nach.
Außerdem gelten neben dem Bundesgesetz Landesrecht und Satzungen der Gemeinde, etwa eine Baumschutzsatzung. Sie können zusätzliche Anforderungen stellen. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung.
Ab wann darf man die Hecke schneiden, wenn Vögel brüten?
Der Zeitraum des Vogelschutzes nach § 39 BNatSchG endet am 30. September; ab dem 1. Oktober ist der starke Rückschnitt wieder erlaubt. Unabhängig davon darf ein besetztes Nest nach § 44 BNatSchG zu keiner Jahreszeit zerstört werden.
Sitzt ein Vogel auf dem Nest oder rufen Jungvögel, wird der Schnitt verschoben. Der Blick in die Hecke vor dem ersten Schnitt gehört deshalb immer dazu, auch im Oktober.
Darf man Hecken morgens, abends und an Feiertagen schneiden?
Mit der Heckenschere: werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nicht, wenn das Grundstück in einem Wohngebiet oder einem vergleichbaren Gebiet nach § 7 der 32. BImSchV liegt. Neben der Schonzeit gilt damit eine zweite Regel, die nach Uhrzeit fragt: In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten mit Erholungsfunktion, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten zur Fremdenbeherbergung und auf dem Gelände von Krankenhäusern darf sie nach § 7 der 32. BImSchV werktags von 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Die Heckenschere steht als Nr. 25 im Anhang der Verordnung; der 3. Oktober ist ein Feiertag.
Ob ein Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, sagt der Bebauungsplan der Gemeinde. Gemeinden können weitere Zeiten festlegen. Alle Zeiten für Heckenschere, Rasenmäher und Laubbläser stehen im Ratgeber Wann dürfen Heckenschere, Rasenmäher und Laubbläser laufen.
Quellen: § 7 32. BImSchV (gesetze-im-internet.de), Anhang 32. BImSchV (gesetze-im-internet.de)
Was kostet ein Heckenschnitt?
Heckenschnitt wird nach laufendem Meter abgerechnet, und der Preis hängt von der Höhe ab. Die Richtwerte liegen bei 3,50–14 € je laufendem Meter, abhängig davon, ob die Hecke bis 1,5 Meter hoch ist, zwischen 1,5 und 2,5 Meter liegt oder höher wird. Für 25 laufende Meter nennt der Rechner bei niedriger Hecke 90 bis 150 €, bei mittlerer Höhe 120 bis 220 € und bei hoher Hecke 200 bis 350 € je Schnitt.
Der Grünschnitt lässt sich auf Wunsch gleich mitnehmen; die Entsorgung wird dann gesondert berechnet.
| Leistung | Richtpreis | Einheit |
|---|---|---|
| Heckenschnittje nach Höhe: bis 1,5 m / 1,5–2,5 m / über 2,5 m | 3,50–14 € | je laufendem Meter |
Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wie plant man den Heckenschnitt über das Jahr?
Ein Jahresplan ist einfach: Der große Rückschnitt und das Auslichten fallen in den Winter, der Form- und Pflegeschnitt im Sommer hält die Hecke danach in Form. Wer zwei Termine im Jahr vergibt, hat dichte Hecken ohne Wildwuchs und spart sich einen teuren Totalschnitt alle paar Jahre.
Wie ein solcher Rückschnitt aussieht, zeigt die entfernte Thujahecke in Erbach in der Galerie.
Welcher Abstand gilt für Hecken an der Grundstücksgrenze?
Wie hoch eine Hecke an der Grenze werden darf und wie weit sie von ihr entfernt stehen muss, regelt das Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes, nicht das Bundesnaturschutzgesetz. Die Zahlen unterscheiden sich von Land zu Land und hängen von der Wuchshöhe ab. Eine Hecke, die den Nachbarn über die Grenze hinaus stört, kann zurückgeschnitten werden müssen, und zwar auch dann, wenn sie lange unbeanstandet stand.
Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist meist der schnellere Weg, verbunden mit einem Blick in das Nachbarrechtsgesetz des Landes. Wer den Rückschnitt beauftragt, nennt dem Dienstleister die Grenze und die gewünschte Höhe, damit am Ende beide Seiten zufrieden sind.
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Häufige Fragen
Was kostet Gartenpflege?
Regelmäßige Pflege eines Gartens mit rund 400 Quadratmetern liegt meist bei 80–140 € pro Einsatz – Mähen, Kanten, Beete inklusive. Ein einmaliger Rückschnitt einer länger nicht gepflegten Fläche kostet mehr, weil deutlich mehr Zeit und Entsorgung anfällt. Heckenschnitt rechnen wir nach laufendem Meter ab, je nach Höhe 3,50–14 €.
Darf ich im Sommer gar nicht schneiden?
Doch, aber nur schonend. Ein Form- und Pflegeschnitt, der den Zuwachs entfernt, bleibt zulässig. Verboten ist das Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
Gilt die Schonzeit auch für den Grünschnitt im Garten?
Sie gilt für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, also für den Grünschnitt an diesen Pflanzen: Vom 1. März bis zum 30. September sind Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen verboten, ein schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt erlaubt. Besetzte Nester bleiben immer geschützt.
Gilt die Schonzeit auch für Bäume im Garten?
Nach gängiger Auslegung von § 39 Abs. 5 BNatSchG nicht: Das Verbot erfasst Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie Hecken, lebende Zäune und Gebüsche. Besetzte Nester bleiben immer geschützt. Wer sich unsicher ist, fragt bei der Naturschutzbehörde nach.
Wer entsorgt den Grünschnitt?
Auf Wunsch nimmt der Betrieb das Schnittgut gleich mit; die Entsorgung wird dann gesondert berechnet.
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Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach
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