Wann dürfen Heckenschere, Rasenmäher und Laubbläser laufen?
Heckenschere, Rasenmäher und Rasentrimmer dürfen nach § 7 der 32. BImSchV in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten werktags von 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht laufen. Laubbläser und Freischneider dürfen in diesen Gebieten an Sonn- und Feiertagen gar nicht laufen und werktags nur von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr; Geräte mit EU-Umweltzeichen sind von den Zeitfenstern ausgenommen. HG Flügel Haus & Gebäudeservice übernimmt Heckenschnitt und Gartenpflege in Grasellenbach und im Odenwald, Richtwert 3,50–14 € je laufendem Meter.
Welche Zeiten gelten für Heckenschere und Rasenmäher?
Die Zeiten regelt § 7 Abs. 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, der 32. BImSchV. Danach dürfen die Geräte, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, in bestimmten Gebieten werktags von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Im Anhang stehen unter anderem die Heckenschere (Nr. 25), der Rasenmäher (Nr. 32) und der Rasentrimmer oder Rasenkantenschneider (Nr. 33).
Für diese drei Geräte gilt damit am Werktag der ganze Tag zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen dagegen kein Zeitfenster. Der 3. Oktober ist ein Feiertag; es gilt die Regel für Sonn- und Feiertage. Beim Rasenmäher nimmt der Anhang land- und forstwirtschaftliche Geräte aus, außerdem Mehrzweckgeräte, deren Hauptantrieb mehr als 20 Kilowatt leistet; ein Rasenmäher im Hausgarten fällt nicht unter diese Ausnahme.
Quellen: § 7 32. BImSchV (gesetze-im-internet.de), Anhang 32. BImSchV (gesetze-im-internet.de)
Warum gelten für Laubbläser und Freischneider mehr Sperrzeiten?
Die Verordnung nennt vier Geräte, für die zusätzlich zur Sperre am Abend und am Sonntag drei Fenster am Werktag gesperrt sind: den Freischneider (Nr. 02), den Grastrimmer oder Graskantenschneider (Nr. 24), den Laubbläser (Nr. 34) und den Laubsammler (Nr. 35). Sie dürfen werktags auch von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.
Rechnet man die Sperren zusammen, bleiben in den genannten Gebieten werktags nur die Zeit von 9 bis 13 Uhr und die von 15 bis 17 Uhr. Ausgenommen sind Geräte, die das Umweltzeichen der Europäischen Union tragen. Wer einen Laubbläser kauft oder beauftragt, achtet deshalb darauf, ob das Gerät dieses Zeichen hat; ein Anbieter, der mit mehreren Geräten arbeitet, plant die Einsätze in die erlaubten Fenster.
Quelle: § 7 32. BImSchV (gesetze-im-internet.de)
Wo gelten die Zeiten, wo nicht?
Die Zeiten gelten nach § 7 Abs. 1 in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten, in Sondergebieten mit Erholungsfunktion, in Kur- und Klinikgebieten, in Gebieten zur Fremdenbeherbergung und auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Andere Gebietsarten stehen in dieser Aufzählung nicht.
Welcher Gebietsart ein Grundstück angehört, steht im Bebauungsplan der Gemeinde. Wer es nicht weiß, fragt dort nach.
Was legt die Gemeinde zusätzlich fest, und wann gibt es Ausnahmen?
Gemeinden können weitere Regeln festlegen, etwa längere Ruhezeiten oder Zeiten für einzelne Geräte. Sie stehen in der Satzung oder Verordnung der jeweiligen Gemeinde; wer sicher gehen will, fragt bei der Gemeindeverwaltung nach.
Nach § 7 Abs. 2 kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Bei Unwetter, Schneefall oder einer sonstigen Gefahr ist keine Zulassung nötig.
Quelle: § 7 32. BImSchV (gesetze-im-internet.de)
Wie plant man den Gartentag im Herbst?
Im Herbst treffen drei Arbeiten zusammen: Hecken und Gehölze, Rasen und Laub. Der starke Rückschnitt von Hecken ist nach § 39 BNatSchG erst ab dem 1. Oktober wieder erlaubt und kann bis Ende Februar erfolgen; die Einzelheiten stehen im Ratgeber Hecke schneiden: Schonzeit, Uhrzeiten, Ausnahmen. Die Heckenschere läuft dann an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nicht.
Eine sinnvolle Reihenfolge ist: zuerst Hecken und Gehölze schneiden, dann den Rasen mähen und zuletzt das Laub zusammenholen, damit Schnittgut und Blätter nicht zweimal aufgenommen werden müssen. Der Laubbläser gehört in die erlaubten Fenster am Vormittag und am späten Nachmittag. Auf Pflaster und Terrassen bleibt nasses Laub gern liegen; dort entsteht Grünbelag, den eine Steinreinigung später wieder entfernen muss.
Für größere Gärten und für Wohnanlagen lohnt ein fester Terminplan: Wer Hausmeisterservice und Gartenpflege für eine Wohnanlage in einer Hand vergibt, legt die Einsatzzeiten einmal fest und hält sie ein. Das Angebot für Verwalter steht auf der Seite Objektbetreuung für Hausverwaltungen.
Wann lohnt es sich, die Gartenarbeit machen zu lassen?
Wer die Zeiten nicht selbst einhalten kann oder will, beauftragt die Pflege. Regelmäßige Gartenpflege kostet bei einem Garten mit rund 400 Quadratmetern im Richtwert 80–140 € je Einsatz, der Heckenschnitt 3,50–14 € je laufendem Meter, jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Preise im Einzelnen und Rechenbeispiele nach Fläche und Zustand stehen im Ratgeber Gartenpflege: Kosten je Einsatz und Rückschnitt; die Leistung selbst beschreibt die Seite Gartenpflege und Außenanlagen. Wie eine Gartenpflege mit Rückschnitt bei uns aussieht, zeigt Gartenpflege & Rückschnitt in Bildern.
| Leistung | Richtpreis | Einheit |
|---|---|---|
| Regelmäßige GartenpflegeGarten mit rund 400 m²; Mähen, Kanten und Beete inklusive | 80–140 € | je Einsatz |
| Heckenschnittje nach Höhe: bis 1,5 m / 1,5–2,5 m / über 2,5 m | 3,50–14 € | je laufendem Meter |
Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Häufige Fragen
Was kostet Gartenpflege?
Regelmäßige Pflege eines Gartens mit rund 400 Quadratmetern liegt meist bei 80–140 € pro Einsatz – Mähen, Kanten, Beete inklusive. Ein einmaliger Rückschnitt einer länger nicht gepflegten Fläche kostet mehr, weil deutlich mehr Zeit und Entsorgung anfällt. Heckenschnitt rechnen wir nach laufendem Meter ab, je nach Höhe 3,50–14 €.
Darf der Rasenmäher am Sonntag laufen?
In den Gebieten nach § 7 Abs. 1 der 32. BImSchV nicht: An Sonn- und Feiertagen dürfen die Geräte des Anhangs, darunter der Rasenmäher, ganztägig nicht betrieben werden. Gemeinden können weitere Regeln festlegen.
Bis wann darf der Laubbläser werktags laufen?
In den Gebieten nach § 7 Abs. 1 nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, sofern das Gerät nicht das Umweltzeichen der Europäischen Union trägt. Von 20 bis 7 Uhr ist der Betrieb ohnehin untersagt.
Welche Geräte nennt die Verordnung?
Im Anhang stehen unter anderem Heckenschere, Rasenmäher, Rasentrimmer, Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Welche Zeiten für welches Gerät gelten, steht in § 7 der 32. BImSchV.
Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach
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