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Was kostet Grabpflege im Jahr?

Grabpflege kostet bei HG Flügel Haus & Gebäudeservice für ein Einzelgrab im Richtwert 220–460 € je Jahr, für ein Doppelgrab 330 bis 740 € im Jahr; die Saisonpflege von Frühjahr bis Herbst kostet für ein Einzelgrab 130–260 € für die Saison. Familiengräber kosten entsprechend mehr.

Was kostet Grabpflege im Jahr, für Einzelgrab und Doppelgrab?

Ein Einzelgrab kostet im Richtwert 220–460 € je Jahr, ein Doppelgrab 330 bis 740 € im Jahr und ein Familiengrab 440 bis 1.060 €; die Saisonpflege von Frühjahr bis Herbst kostet für ein Einzelgrab 130–260 € für die Saison. Alle Beträge sind unverbindlich und gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Preis hängt vom Zeitraum und von der Größe der Grabstätte ab. Die Jahrespflege umfasst regelmäßige Pflege über das ganze Jahr, die Saisonpflege reicht von Frühjahr bis Herbst. Wie eine Neugestaltung aussieht, zeigt Grabpflege und Neugestaltung in Bildern.

Richtpreise zu: Was kostet Grabpflege im Jahr, für Einzelgrab und Doppelgrab?
LeistungRichtpreisEinheit
Einzelgrab, ganzjährig 220–460 € je Jahr
Doppelgrab, ganzjährig 330–740 € je Jahr
Familiengrab, ganzjährig 440–1.060 € je Jahr
Einzelgrab, SaisonFrühjahr bis Herbst 130–260 € für die Saison

Unverbindliche Richtwerte, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Was gehört zur Grabpflege dazu?

Zur Grabpflege zählen je nach Wunsch die folgenden Arbeiten:

  • Bepflanzung und saisonale Gestaltung
  • Reinigung der Grabstätte
  • Pflege von Kies und Einfassung
  • Regelmäßige Besuche nach Wunsch

Eine Wechselbepflanzung mit saisonalen Blumen und die Reinigung des Grabmals lassen sich zusätzlich beauftragen und werden gesondert berechnet.

Was gibt die Friedhofssatzung vor?

Was zulässig ist, regelt die Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs. Sie bestimmt, welche Grabmale und Einfassungen erlaubt sind, welche Höhe Pflanzen erreichen dürfen und zum Teil auch, ob und wie das Grab bepflanzt werden darf. Wer ein Grab pflegen lässt, sollte die Satzung beim Friedhofsträger einsehen und dem Dienstleister die wichtigsten Vorgaben mitgeben.

Der Dienst hält sich an diese Vorgaben und meldet sich, wenn Frost, Trockenheit oder ein abgesackter Grabhügel etwas anderes verlangen als geplant.

Wann sollte man die Grabpflege vor Allerheiligen anfragen?

Allerheiligen ist am 1. November, der Totensonntag fällt auf den letzten Sonntag vor dem ersten Advent. Viele Angehörige möchten die Grabstätte bis dahin hergerichtet haben. Wer Pflege oder Neubepflanzung vor diesen Tagen wünscht, fragt am besten früh an; der Termin wird dann gemeinsam abgestimmt.

Wie funktioniert Grabpflege für Angehörige, die weit entfernt wohnen?

Angehörige, die weiter weg wohnen, geben diese Aufgabe oft nur ungern ab. Deshalb wird vorher durchgesprochen, was gepflanzt wird und wie das Grab zu Allerheiligen und an Gedenktagen aussehen soll. Danach übernimmt der Dienst die regelmäßige Pflege nach diesen Absprachen.

Was ist der Unterschied zwischen Jahrespflege und Saisonpflege?

Die Jahrespflege umfasst die regelmäßige Pflege über das ganze Jahr. Die Saisonpflege deckt Frühjahr bis Herbst ab und ist günstiger, überlässt die Wintermonate aber den Angehörigen. Eine einmalige Pflege mit Reinigung und Instandsetzung eignet sich, wenn ein vernachlässigtes Grab wieder hergerichtet werden soll.

Welche Pflanzen eignen sich im Jahresverlauf für ein Grab?

Im Frühjahr sind Stiefmütterchen, Primeln und Hornveilchen verbreitet, im Sommer Begonien und Fleißige Lieschen, im Herbst Heide und Erika. Für die Wintermonate eignen sich Tannengrün und immergrüne Bodendecker, die auch bei Frost Farbe halten. Die Auswahl hängt vom Standort ab: Ein schattiger Platz unter einem Baum verlangt andere Pflanzen als eine sonnige Fläche.

Welche Pflanzen zulässig sind und wie hoch sie werden dürfen, steht in der Friedhofssatzung. Wer eine Wechselbepflanzung wünscht, stimmt die Auswahl vorher ab.

Wer ist für die Pflege der Grabstätte verantwortlich?

Verantwortlich ist der Nutzungsberechtigte, also in der Regel der Angehörige, auf dessen Namen die Grabstätte geführt wird. Die Friedhofssatzung verpflichtet ihn, das Grab würdig instand zu halten. Diese Pflicht lässt sich nicht abgeben, wohl aber die Arbeit: Die Pflege kann ein Dienstleister ausführen, der Nutzungsberechtigte bleibt Ansprechpartner für den Friedhofsträger.

Was ist bei der Reinigung eines Grabsteins zu beachten?

Ein Grabstein wird schonend gereinigt, mit klarem Wasser, weicher Bürste und bei Bedarf einem milden Mittel. Harte Bürsten, Hochdruck und säurehaltige Reiniger greifen den Stein an, vor allem Marmor und Sandstein, und lassen die Inschrift verblassen. Grünbelag und Flechten sitzen oft hartnäckig, lassen sich aber ohne Gewalt entfernen.

Die Standsicherheit des Grabmals gehört nicht zur Reinigung. Wackelt ein Stein, ist das eine Sache für den Steinmetz und den Friedhofsträger.

Wie läuft eine Anfrage zur Grabpflege ab?

Am Anfang stehen drei Angaben: der Friedhof, die Art der Grabstätte und der gewünschte Zeitraum. Mit ihnen lässt sich im Richtangebot in zwei Minuten eine Preisspanne berechnen. Die Rückmeldung kommt innerhalb von 24 Stunden, danach wird besprochen, was gepflanzt wird und wie das Grab zu Allerheiligen und an Gedenktagen aussehen soll. Wer lieber telefoniert, erreicht Sebastian Flügel unter 0160 8168007. Auch wenn noch nicht feststeht, welche Bepflanzung gewünscht ist, genügt für den Anfang eine kurze Nachricht mit diesen drei Angaben.

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Häufige Fragen

Ist das Richtangebot verbindlich?

Nein. Das Richtangebot ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und kostet nichts. Ein verbindliches Angebot können wir erst nennen, wenn wir das Objekt kennen – der tatsächliche Aufwand hängt oft von Details ab, die sich online nicht abfragen lassen.

Kann ich zusätzlich Blumen und Bepflanzung wünschen?

Ja. Wechselbepflanzung mit saisonalen Blumen lässt sich zusätzlich beauftragen und wird gesondert berechnet.

Wird auch der Grabstein gereinigt?

Auf Wunsch ja. Die Reinigung von Stein und Einfassung lässt sich zur Grabpflege dazubuchen.

In welchem Gebiet wird Grabpflege übernommen?

Das Einsatzgebiet umfasst Grasellenbach, den umliegenden Odenwald und die Bergstraße. Für Friedhöfe außerhalb genügt eine kurze Anfrage.

Sebastian Flügel, Inhaber von HG Flügel Haus & Gebäudeservice

Sebastian FlügelInhaber, Grasellenbach

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